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Meine Dienstleistungen

Ich sehe mich als Begleiter auf Zeit. Mein Ziel ist, dass meine Auftraggeber nach der gemeinsamen Definition und Umsetzung des Projekts selbstständig weiterarbeiten können. Bei Bedarf stehe ich jedoch selbstverständlich weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

1) Umstrukturierungen

Bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften, welche über Anlagevermögen (insbesondere Liegenschaften) verfügen, macht es oftmals Sinn, diese in eine juristische Person umzuwandeln bzw. die Aktiven und Passiven in eine AG oder eine GmbH zu übertragen. Diesbezüglich bieten das Fusionsgesetz plus die Steuergesetze attraktive Möglichkeiten - sofern die Bedingungen korrekt eingehalten werden. Zweckmässig können - je nach Situation - auch die Durchführung einer Absorptionsfusion (Übernahmefusion) oder einer Spaltung (Aufteilung einer Unternehmung in zwei oder mehrere Unternehmungen) sein.

  • Anhand von klaren und nachvollziehbaren Argumenten lege ich Ihnen dar, ob die Umstrukturierung in Ihrem Falle zweckmässig ist und ob diese vor allem für Sie einen Nutzen bringt.
  • Ich kläre die notwendigen Schritte ab, damit die Umstrukturierung sauber, nachvollziehbar und rechtlich korrekt erfolgt.
  • Damit Umstrukturierungen reibungslos durchgeführt werden können, sind insbesondere schriftliche Anfragen beim Handelsregisteramt und bei den Steuerbehörden wichtig.
  • Zusammen mit Ihnen und/oder Ihrem Treuhänder machen wir gemeinsam den Vollzug. Sie legen dabei fest, welche Arbeiten Sie selber erbringen wollen.
  • Bei Neugründungen von juristischen Personen (insbesondere GmbH und AG), Statutenänderungen (insbesondere GmbH oder AG) und Vermögensübertragungen mit Grundstücken ist die notarielle Mithilfe notwendig. Je nach Kanton können die Notare von Ihnen frei gewählt werden. Ich organisiere die notwendigen Schritte mit der notariellen Stelle.
  • Empfehlenswert ist zum Schluss das Erstellen eines Dossiers (Ordner mit allen relevanten Akten), welche die Schritte der Umstrukturierung nachvollziehbar belegt.

 

2) Nachfolgeregelungen

Es gibt gute (Online-)Plattformen, um das eigene Unternehmen am Markt anzubieten. Manchmal gibt es bereits interne Lösungen zur Übergabe des Geschäfts. Wenn ein (potentieller) Nachfolger gefunden ist, entstehen jedoch bei der Gestaltung der Nachfolgelösung trotzdem oftmals noch Schwierigkeiten - sogar auch dann, wenn die Preisfrage geklärt ist. Folgende Fragen können sich aufdrängen: Wie soll der Kaufpreis am besten bezahlt werden, damit die Steuerbelastung für die kaufende und die verkaufende Partei möglichst gering ist? Wie können sich die verkaufende und die kaufende Partei beim Vertrag gegenseitig absichern, damit die Abwicklung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen kann?

  • Anhand Ihrer Informationen beurteile ich die geplante Vorgehensweise und mache gegebenenfalls Anpassungsvorschläge.
  • Sofern Umstrukturierungsmassnahmen (s. oben) sinnvoll oder notwendig sind, erledige ich die entsprechenden Arbeiten.
  • Ich unterstütze die verkaufende und die kaufende Partei bei fairen vertraglichen Regelungen.

 

3) Steuerfragen

Viele Unternehmungen machen den Fehler, bei Transaktionen, welche aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen, allfällige Steuerfolgen nicht zu berücksichtigen. Steuerbehörden beurteilen solche Sachverhalte zum Teil anders als die Unternehmungen gedacht und geplant haben. Wenn dies der Fall ist, beginnt in der Regel eine ärgerliche Phase. Die betroffene Unternehmung muss in einem solchen Fall beurteilen, ob sie die Steuerfolgen tragen will bzw. kann oder ob sie gegen die Veranlagung den Rechtsweg beschreiten will. Bei diesem Entscheid ist der Ausgang oftmals beschwerlich und führt unter Umständen über einige Instanzen - wobei nie garantiert werden kann, ob das Unternehmen erfolgreich streitet. Der Arbeitsaufwand für die Unternehmung ist gross und sobald Steueranwälte beigezogen werden müssen, entstehen weitere hohe Kosten. Das ganze Ungemach kann verhindert werden, wenn - am besten in der Planungsphase - der Sachverhalt abgeklärt wird. Oftmals reicht die kurze und korrekte Darlegung Ihrer Planung, um die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist eine Steueranfrage (Ruling) sinnvoll.

  • Ich beurteile Ihre geplante Abwicklung bzw. den von Ihnen geschilderten Sachverhalt.
  • Bei unsicherer Ausgangslage formuliere ich ich eine Steueranfrage (Ruling) mit dem von Ihnen korrekt dargelegten Sachverhalt an die entsprechenden Steuerbehörden. Eine sorgfältig formulierte Steueranfrage gibt Ihnen und der Steuerbehörde Rechtssicherheit.

 

4) Buchhaltung

Die eigenen Buchhaltung kann von vielen Personen, welche an Zahlen interessiert sind, selber geführt werden. Oftmals erscheinen buchhalterische Abläufe schwieriger, als sie es tatsächlich sind. Die Finanzbuchhaltung wird grundsätzlich mit Lohnbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung vereinfacht. Oftmals können relevante Daten aus einer Branchensoftware entnommen werden, die zwar in der Regel kostspielige Schnittstellen zu ebenso kostenintensiver Finanzbuchhaltungen anbieten. Jede Unternehmung muss sich die Frage stellen, ob es sich tatsächlich lohnt, eine solche Investition zu tätigen. Anhand meiner bisherigen Erfahrungen stelle ich fest, dass preiswerte und ganz einfach aufgebaute Finanzbuchhaltungen in der Regel ausreichen, um eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen. Vielfach brauchen kleinere Unternehmungen nur einen Bruchteil der Möglichkeiten, welche kostenintensive Produkte anbieten. Sofern Sie denken, dass Ihre administrativen Abläufe in der Buchhaltung vereinfacht werden könnten bzw. Ihre Finanzbuchhaltung zu teuer ist, nehme ich gerne unverbindlich einen Augenschein.

  • Basierend auf Ihre bestehende Software zeige ich Ihnen mögliche Vereinfachungen auf.
  • Falls Sie Interesse an einer zweckmässigen, einfach aufgebauten plus preiswerten Finanzbuchhaltung haben, führe ich diese vollständig bei Ihnen ein und schule Sie, bis Ihnen die Anwendung der Software geläufig ist.
  • Sofern Ihnen die Vereinfachungen den Arbeitsablauf bedeutend erleichtern, erstelle ich die notwendigen Hilfsmittel (z. B. Excel-Datei) und führe Sie gezielt in die Abläufe ein.

 

5) Beratungen

Eine Beurteilung eines Sachverhalts durch eine unabhängige Drittperson hilft ab und zu bei der Entscheidungsfindung. Durch meine langjährige Leitungstätigkeit habe ich zahlreiche Erfahrungen in praktisch sämtlichen Bereichen der Administration sammeln können. Sofern Ihnen eine Erst- oder Zweitmeinung dient, mache ich dies gerne. Selbstverständlich werde ich Ihnen jedoch auch Drittpersonen empfehlen, sofern ich Ihnen meiner Meinung nach eine zu wenig kompetente Beratung anbieten kann.

 

6) Schulungen

Manchmal werden in der Administration Arbeiten vorgenommen, ohne den genauen Sinn zu verstehen. Durch Nichtwissen können Fehler entstehen, welche vermeidbar sind. Als Praktiker mit dem Hintergrund als Wirtschaftsfachlehrer habe ich die Grundvoraussetzungen, um Ihnen Zusammenhänge in der Administration nachvollziehbar zu erklären. 

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