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Referenzarbeiten

Unten stehend habe ich einige meiner Arbeiten aufgelistet, welche ich in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt habe. Gerne gebe ich Ihnen zu meinen entsprechenden Arbeiten noch genauere Auskunft:

 

1) Umstrukturierung / Vermögensübertragung Einzelunternehmung in Aktiengesellschaft

Sämtliche Aktiven und Passiven einer Einzelunternehmung wurden mittels Vermögensübertragung auf eine bestehende Aktiengesellschaft übertragen. Die Einzelunternehmung hatte Liegenschaften, welche auf die bestehende Gesellschaft zu übertragen waren. Dazu benötigte man den Notar. Bei dieser Umstrukturierung nahm ich - bis auf die durch den Notar ausgeführten Arbeiten - sämtliche notwendigen Schritte (von den Abklärungsarbeiten bei den Steuer- und Handelsregisterbehörden bis zu den notwendigen Buchungen in der Finanzbuchhaltung) selber vor.

Hinweis: Zwei Steuerprüfungen (MWST und direkte Steuern) bestätigten die handels- und steuerrechtlich korrekte Umsetzung der Umstrukturierung.

 

2) Umstrukturierung / Vermögensübertragung eines Betriebs auf eine neu gegründete Aktiengesellschaft

Ein Betriebsteil einer Aktiengesellschaft wurde mittels Vermögensübertragung/Sacheinlage auf eine neu zu gründende Aktiengesellschaft übertragen. Die Gründung benötigte einen Notar. Die Sacheinlage musste von einem zugelassenen Revisor bestätigt werden. Die restlichen Arbeiten (von den Abklärungsarbeiten bei den Steuer- und Handelsregisterbehörden bis zu den notwendigen Buchungen in der Finanzbuchhaltung) nahm ich selber vor.

Hinweis: Zwei Steuerprüfungen (MWST und direkte Steuern) bestätigten die handels- und steuerrechtlich korrekte Umsetzung der Umstrukturierung.

 

3) Umstrukturierung / Durchführung von Absorptionsfusionen

Strategieänderungen führten in einer Unternehmung dazu, Tochtergesellschaften mittels Absorptionsfusion zu übernehmen. Da es sich um Tochtergesellschaften handelte, welche vollständig im Eigentum der Muttergesellschaft waren, konnte ich die erfolgreiche Umsetzung (von den Abklärungsarbeiten bei den Steuer- und Handelsregisterbehörden bis zu den notwendigen Buchungen in der Finanzbuchhaltung) selbstständig vornehmen.

Hinweis: Zwei Steuerprüfungen (MWST und direkte Steuern) bestätigten die handels- und steuerrechtlich korrekte Umsetzung der Umstrukturierung.

 

4) Einlageentsteuerung MWST / Nachträgliche Geltendmachung Vorsteuer bei Immobilien

Eine Einzelunternehmung, welche nicht der MWST-Pflicht unterstand, machte eine Umstrukturierung. Auf den übertragenen Liegenschaften hätte aus Sicht der Mehrwertsteuer optiert werden können. Die Übertragung wurde im Meldeverfahren durchgeführt. Ich erstellte für die Gesellschaft, welche die Liegenschaften im Meldeverfahren übernahm, eine saubere Dokumentation zu Handen der Mehrwertsteuerbehörde mit der Auflistung der noch geltend zu machenden Vorsteuern. Mittels meiner durchgeführten Einlageentsteuerung erhielt die Gesellschaft Vorsteuern im sechsstelligen Frankenbereich zurückerstattet.

 

5) Einlageentsteuerung MWST / Optierung bei einer Geschäftsliegenschaft

Auf einer Liegenschaft, welche jahrelang ausschliesslich an mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen vermietet wurde, schlug ich den Verantwortlichen vor, die Mieteinnahmen gegenüber der Mehrwertsteuerbehörde als steuerbaren Umsatz zu deklarieren (d. h. zu optieren). Auf die Miete wurde die Mehrwertsteuer dazugerechnet. Die Mieter konnten die Mehrwertsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen, womit diesen keine Mehrkosten entstanden. Die Vermieterin hatte mit der Option die Möglichkeit, die Einlageentsteuerung vorzunehmen und die Vorsteuern im rechtlichen Rahmen zurückzufordern. Die Gutschrift war im höheren fünfstelligen Bereich.

Hinweis: Zwei Steuerprüfungen (MWST und direkte Steuern) bestätigten die handels- und steuerrechtlich korrekte Umsetzung der Einlageentsteuerung.

 

6) Neuaufbau Adminstration

In einem Gastrobetrieb und in einem Kunsthandelsbetrieb führte ich sämtliche administrativen Elemente ein, welche direkt oder indirekt Einfluss auf die Finanzbuchhaltung hatten. Bei der Finanzbuchhaltung entschied ich mich bewusst - und zu meiner grössten Zufriedenheit - für ein einfach zu bedienendes und preiswertes Modell.

 

7) Vereinfachung administrative Abläufe Finanzbuchhaltung

In einem Immobilienbetrieb werden die Daten aus der Immobilienverwaltungssoftware auf einfache Art monatlich ohne teure Schnittstelle sachgerecht verbucht.

 

8) Einführung preiswerter Finanzbuchhaltung bei NPO inkl. neuem MWST-Abrechnungssystem

Bei einer Nonprofit-Organisation führte ich - unter Beibehaltung der ERP-Software - eine preiswerte und einfach zu bedienende Finanzbuchhaltung (inkl. Lohn- und Kreditorenbuchhaltung) ein. Die Umsatzbuchungen können aus der ERP-Software einfach ermittelt und problemlos ohne grösseren Zeitaufwand - und ohne teure Schnittstelle - erfasst werden. Die MWST-Abrechnung kann ganz einfach mittels einer über Excel zu erfassenden Maske korrekt erstellt werden. Die richtigen Buchungssätze werden direkt ausgegeben und müssen mit wenig Zeitaufwand in der Finanzbuchhaltung erfasst werden.

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